Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Seit dem 01.01.2017 haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, die Möglichkeit zusätzliche Leistungen von der Pflegekasse zu beziehen, die unabhängig von dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen für alle mit einem Pflegegrad erbracht werden. Ein Antrag hierfür ist nicht notwendig. Viele Menschen benötigen als Ergänzung zur Pflege eine Unterstützung, die ihnen hilft, den Alltag zu gestalten und weiter am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner, der hier helfend zur Hand geht.
Bereiche der Betreuungs- und Entlastungsleistung
Wir bieten diese Leistungen sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in alternativen Wohnformen, wie zum Beispiel ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen, an.
Die Betreuungsmaßnahmen sind sehr vielfältig, wie Sie selbst folgend feststellen können:
​